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Kreisstraßen und Infrastruktur
Investitionen müssen dort ankommen, wo Straßen, Gebäude und öffentliche Einrichtungen tatsächlich erneuert werden müssen.
Kommunale Zuständigkeit
Der Landkreis ist Träger der Kreisstraßen und entscheidet über Sanierungsprogramme, Prioritäten und die dafür eingeplanten Haushaltsmittel.
Mögliche Hebel
- Sanierungsprioritäten im Kreistag mitbestimmen
- Mittel im Kreishaushalt einplanen und nachhalten
- Hinweise aus den Gemeinden in die Planung einbringen
Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.