Zum Inhalt springen

Unsere Themen

Themen, die vor Ort entschieden werden

Kommunalpolitik wird konkret, wenn Straßen, Schulen, Gebühren, Gebäude und Haushaltsmittel betroffen sind.

Überblick

Sechs Schwerpunkte

Zu jedem Thema finden Sie die kommunale Zuständigkeit und die Hebel, die auf Kreisebene tatsächlich bestehen.

  • 01

    Kreisstraßen und Infrastruktur

    Investitionen müssen dort ankommen, wo Straßen, Gebäude und öffentliche Einrichtungen tatsächlich erneuert werden müssen.

    Kommunale Zuständigkeit

    Der Landkreis ist Träger der Kreisstraßen und entscheidet über Sanierungsprogramme, Prioritäten und die dafür eingeplanten Haushaltsmittel.

    Mögliche Hebel

    • Sanierungsprioritäten im Kreistag mitbestimmen
    • Mittel im Kreishaushalt einplanen und nachhalten
    • Hinweise aus den Gemeinden in die Planung einbringen

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

  • 02

    Weiterführende Schulen

    Der Landkreis trägt Verantwortung für Schulen ab Klasse fünf. Gute Gebäude und eine verlässliche Ausstattung sind eine konkrete kommunale Aufgabe.

    Kommunale Zuständigkeit

    Als Schulträger der weiterführenden Schulen entscheidet der Landkreis über Gebäude, Sanierungen, Ausstattung und Schulentwicklungsplanung.

    Mögliche Hebel

    • Bau- und Sanierungsvorhaben beschließen
    • Ausstattung verlässlich finanzieren
    • Schulentwicklungsplanung begleiten

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

  • 03

    Abfallwirtschaft und Gebühren

    Gebühren, Entsorgung und Umweltfolgen müssen transparent geprüft und verantwortungsvoll begleitet werden.

    Kommunale Zuständigkeit

    Die Abfallwirtschaft ist eine Aufgabe des Landkreises. Über Strukturen, Verträge und Gebührensatzungen wird kommunal entschieden.

    Mögliche Hebel

    • Gebührenkalkulationen kritisch prüfen
    • Entsorgungsstrukturen bewerten
    • Umweltfolgen in Entscheidungen einbeziehen

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

  • 04

    Starke Gemeinden

    Die Anliegen der Städte und Gemeinden sollen im Landkreis gehört und gemeinsam vorangebracht werden.

    Kommunale Zuständigkeit

    Viele Vorhaben gelingen nur, wenn Landkreis, Städte und Gemeinden abgestimmt handeln. Die Zusammenarbeit ist kommunal gestaltbar.

    Mögliche Hebel

    • Anliegen aus den Gemeinden in den Kreistag tragen
    • Interkommunale Zusammenarbeit unterstützen
    • Doppelstrukturen vermeiden

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

  • 05

    Nachvollziehbare Finanzen

    Öffentliche Mittel müssen sinnvoll priorisiert und Entscheidungen verständlich erklärt werden.

    Kommunale Zuständigkeit

    Der Kreistag beschließt den Haushalt. Damit wird festgelegt, welche Vorhaben Vorrang haben und welche warten müssen.

    Mögliche Hebel

    • Haushaltsmittel nachvollziehbar priorisieren
    • Folgekosten von Beschlüssen benennen
    • Entscheidungen öffentlich erklären

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

  • 06

    Politik mit Bodenhaftung

    Entscheidend ist nicht die politische Schlagzeile, sondern das konkrete Ergebnis für die Menschen vor Ort.

    Kommunale Zuständigkeit

    Kommunalpolitik wirkt im Alltag. Deshalb zählt, ob ein Beschluss tatsächlich umgesetzt wird und was er vor Ort verändert.

    Mögliche Hebel

    • Umsetzung beschlossener Vorhaben begleiten
    • Sachfragen vor Parteitaktik stellen
    • Ansprechbar bleiben

    Konkrete Positionen und Anträge zu diesem Thema werden ergänzt, sobald sie beschlossen und veröffentlicht sind.

Kommunal statt abgehoben

Was wir vor Ort wirklich bewegen können

Kommunalpolitik beginnt dort, wo Entscheidungen im Alltag sichtbar werden. Nicht jedes bundespolitische Thema kann im Kreistag entschieden werden. Kreisstraßen, weiterführende Schulen und die Abfallwirtschaft dagegen sehr wohl.

Dafür können wir Verantwortung übernehmen

  • Kreisstraßen priorisieren und sanieren
  • Investitionen in weiterführende Schulen
  • Ausstattung und Erhalt kommunaler Infrastruktur
  • Entscheidungen zur Abfallwirtschaft begleiten
  • Haushaltsmittel nachvollziehbar priorisieren
  • Anliegen aus den Gemeinden in den Kreistag tragen

Darüber entscheidet nicht der Kreistag

  • Rentenpolitik
  • Verteidigungshaushalt
  • Bundesweite Gesetzgebung
  • Entscheidungen über Bundesstraßen
  • Vorgaben der Bundespolitik

Diese Aufstellung dient der Einordnung. Bundes- und Landesthemen sind wichtig – sie werden nur an anderer Stelle entschieden.

Alle Positionen im Zusammenhang

Das Wahlprogramm bündelt unsere Haltung zu den kommunalen Aufgaben im Landkreis.

Der Zusammenschluss

Unsere Wählergemeinschaften

Die örtlichen Wählergemeinschaften arbeiten in ihren Städten und Gemeinden eigenständig. Auf Landkreisebene bündeln sie ihre Erfahrungen in der UW-Wesermarsch, um kommunale Anliegen gemeinsam in den Kreistag einzubringen.

Jede Gemeinschaft behält dabei ihre Unabhängigkeit. Verbindend ist der Anspruch, Entscheidungen an der Sache und an den Menschen vor Ort auszurichten.

Websites und Ansprechpartner werden ergänzt, sobald die Angaben von den örtlichen Wählergemeinschaften bestätigt vorliegen.

Ihr Anliegen vor Ort

Was bewegt Sie in der Wesermarsch?

Schreiben Sie uns, wenn Sie eine Frage, ein Anliegen oder einen Hinweis zur Kommunalpolitik im Landkreis haben.

info@uw-wesermarsch.de